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Please use this identifier to cite or link to this item: http://hdl.handle.net/20.500.12128/1538
Title: Kassationsklage im Modell Einer Zweiinstanzenwegigen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Authors: Kania, Michał
Keywords: kasacja; sąd administracyjny
Issue Date: 2009
Citation: Silesian Journal of Legal Studies, Vol. 1 (2009), s. 34-42
Abstract: Die zu Beginn des Jahres 2004 eingeführten Änderungen im Bereich des gerichtlichen Kontrollverfahrens der öffentlichen Verwaltung stellen unzweifelhaft eines der wesentlichsten Gesetzgebungsgeschehnisse in der polnischen Rechtsordnung der letzten Jahre dar. Ebenfalls kaum zu überschätzen ist die praktische Bedeutung der eingeführten Änderungen. Die Einführung der instanzenzügigen Verwaltungsgerichtskontrolle war vorausgesehen kraft Bestimmung des Art. 176 der Verfassung der Republik Polen in Verbindung mit Art. 236 Abs. 2 der Verfassung, die eine fünfjährige Frist - gerechnet ab dem Inkrafttreten der Verfassung - vorsah, um die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu reformierenden Gesetze zu verabschieden. Mittellinie für die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde die Einführung von gewöhnlichen Rechtsmitteln in den Verfahrensbereich. Zum ersten Mal in der Geschichte der polnischen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat der Gesetzgeber für die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit geschaffen, die Einlegung üblicher Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, die eine Verifikation der im Instanzenzug erlassenen Entscheidungen in Betrieb setzen können. Hierbei ist festzustellen, dass die Einführung der Kassationsklage als Rechtsmittel, das die Erfüllung des Grundsatzes des Instanzenzuges eines Gerichtsverfahrens bildet, den Tragpfeiler darstellt, auf den sich die ganze Reform des Verfahrens vor Verwaltungsgerichten stützt. Die Einführung eines derartigen Rechtsmittels forderte die Gestaltung mehrerer neuer Lösungen, darunter das Schaffen von neuen Lösungen auf der Strukturebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die das Funktionieren des Systems der gerichtlichen Instanzenkontrolle ermöglichten. Betrachtungsgegenstand des vorliegenden Beitrages wird daher die Problematik einer Kassationsklage als gewöhnliches Rechtsmittel sein, das bei Verfahren vor Verwaltungsgerichten eingelegt werden kann.
URI: http://hdl.handle.net/20.500.12128/1538
ISSN: 2080-1912
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