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Please use this identifier to cite or link to this item: http://hdl.handle.net/20.500.12128/1545
Title: Rechtsschutz der kommunalen Selbstverwaltung im polnischen Rechtssystem
Authors: Jagoda, Joanna
Keywords: samorząd terytorialny; ochrona prawna
Issue Date: 2010
Citation: Silesian Journal of Legal Studies, Vol. 2 (2010), s. 81-93
Abstract: Der Grundsatz für den Rechtsschutz der Selbstständigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften wurde in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (EKC) sowie der Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung (ERC) ausgedrückt. Gemäß Art. 11 EKC unter dem Titel „Rechtschutz der kommunalen Selbstverwaltung” sind die kommunalen Gebietskörperschaften berechtigt, den Rechtsweg zu betreten, um die freie Ausübung ihrer Zuständigkeiten und die Beachtung derjenigen Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung sicherzustellen, die in der Verfassung oder den innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegt sind. Art. 17 ERC unter dem Titel „Recht der Regionen auf die Einleitung von Rechtsverfahren” besagt dagegen: „Die Regionen sollten berechtigt sein, Verfahren vor zuständigen Gerichten zwecks der Sicherstellung der freien Erfüllung ihrer Aufgaben und Beachtung der Grundsätze der regionalen Selbstverwaltung einzuleiten, die in der vorliegenden Charta und in den innerstaatlichen Vorschriften niedergelegt sind”. Eine Ergänzung dieser Regelung stellt Art. 18 („Kompetenzkonflikt”) dar, in dessen Sinne alle „Kompetenzkonflikte” gerichtlich, gemäß der Verfassung und Gesetzgebung jedes Staates auszutragen sind. Beim Treffen von Entscheidungen ist das Subsidiaritätsprinzip zu beachten, wenn „das geltende Recht keine klare Problemlösung ermöglicht”. Im Sinne dieser Regelungen ist die Selbstständigkeit von kommunalen Körperschaften (lokalen Einheiten, d. h. Gemeinden und Kreisen sowie regionalen Einheiten, d. h. Woiwodschaften der Selbstverwaltung) mit einer Garantie für gerichtlichen Schutz sowohl im Bereich des öffentlichen Rechts, als auch auf der Ebene des Privatrechts versehen. Diese Garantie ist auf alle Bereiche der Selbstständigkeit der Selbstverwaltungskörperschaften, also auf die Organisations-, Kompetenz-, Vermögens- oder Finanzselbstständigkeit anzuwenden
URI: http://hdl.handle.net/20.500.12128/1545
ISSN: 2080-1912
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